← Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PHE-Perm Engineering Ingenieure & Techniker GmbH für die Plattform Yafto · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Angebote, Anfragen und Verträge über die Nutzung der unter yafto.de betriebenen Recruiting-Plattform (nachfolgend „Yafto" oder „Plattform") sowie für die darüber erbrachten Dienstleistungen der PHE-Perm Engineering Ingenieure & Techniker GmbH (nachfolgend „der Betreiber") und alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse. Dies gilt auch für außervertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

(3) In diesen AGB haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  • Unternehmen / Kunde: ein Arbeitgeber im Sinne des § 14 BGB, der über die Plattform Stellen ausschreibt und Kandidaten sucht.
  • Recruiter: eine vom Betreiber zugelassene Person, die über die Plattform vorqualifizierte Kandidaten vorstellt.
  • Kandidat: eine natürliche Person, die über die Plattform durch einen Recruiter oder den Betreiber vorgestellt wird, um eine vakante Stelle beim Unternehmen zu besetzen.
  • Bruttojahresgehalt: die Gesamtvergütung des Kandidaten bezogen auf ein Jahr bei Vollzeitbeschäftigung im ersten Beschäftigungsjahr. Hierzu zählen sämtliche festen und variablen Vergütungsbestandteile, insbesondere Grundgehalt, Bonuszahlungen, Provisionen, Prämien, geldwerte Vorteile, Zuschläge sowie sonstige Zusatzleistungen.
  • Vorstellung: die Übermittlung von Kandidateninformationen an das Unternehmen, unabhängig davon, ob das Unternehmen den Kandidaten bereits kennt.
  • Vertragsschluss: das Zustandekommen eines Arbeits-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertragsverhältnisses zwischen Unternehmen und Kandidat.
  • Vermittlungsvertrag: der Vertrag über die Vermittlungsleistung zwischen Unternehmen und Betreiber.

(4) Sämtliche in diesen AGB und in Angeboten genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 Leistungsgegenstand und Plattform

(1) Der Betreiber führt über die Plattform offene Stellen von Unternehmen mit persönlich vorqualifizierten Kandidaten zusammen. Kandidaten werden durch zugelassene Recruiter oder den Betreiber vorgestellt und zunächst anonymisiert dargestellt; Klardaten (Name, Kontaktdaten) werden erst nach ausdrücklicher Interessensbekundung des Unternehmens und Einwilligung des Kandidaten übermittelt.

(2) Der Betreiber vermittelt ausschließlich Direktanstellungen. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit oder Leiharbeit statt. Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei des Vertrags zwischen Unternehmen und Kandidat; der Kandidat ist nicht Erfüllungsgehilfe des Betreibers.

(3) Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist bis zu einer erfolgreichen Einstellung kostenfrei. Es fallen keine Einrichtungsgebühren und keine laufenden Kosten an; die Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall nach § 4 geschuldet. Ein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung oder auf ein bestimmtes Vermittlungsergebnis besteht nicht. Der Vertrag wird nicht unter Anwendung einer Exklusivitätsklausel geschlossen, sofern die Parteien nicht in Textform etwas anderes vereinbaren.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Umgehungs- und Abwerbeverbot

3.1 Mit der Registrierung und Bestätigung dieser AGB kommt zwischen dem jeweiligen Nutzer und dem Betreiber ein Nutzungsvertrag über die Plattform zustande. Der Vermittlungsvertrag zwischen Unternehmen und Betreiber kommt zustande, sobald das Unternehmen über die Plattform Interesse an einem vorgestellten Kandidaten bekundet und der Betreiber daraufhin Kandidatendaten freigibt.

3.2 Der Betreiber ist berechtigt, Namen und Logo des Unternehmens ausschließlich nach vorheriger Zustimmung in Textform zu Referenzzwecken zu verwenden.

3.3 Kommt zwischen dem Unternehmen und einem vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwölf Monaten nach der ersten Vorstellung ein Vertragsschluss zustande, ist das Unternehmen verpflichtet, den Betreiber hierüber innerhalb von fünf Werktagen unter Angabe der wesentlichen Vertragskonditionen in Textform zu informieren. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist unerheblich, ob der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt einer Probezeit erfolgt oder der Kandidat in einer anderen Position eingesetzt wird als vorgestellt.

3.4 Eine provisionspflichtige Vorstellung liegt bereits vor, sobald dem Unternehmen Kandidateninformationen übermittelt wurden, unabhängig davon, ob es den Kandidaten bereits kannte.

3.5 Umgehungsverbot: Das Unternehmen verpflichtet sich, vorgestellte Kandidaten nicht zu umgehen. Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der vorgestellte Kandidat innerhalb von zwölf Monaten nach der Vorstellung direkt oder indirekt, insbesondere über Dritte oder verbundene Unternehmen, beim Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen tätig wird.

3.6 Das Unternehmen verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für zwölf Monate nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder zugelassenen Recruiter des Betreibers ohne vorherige Zustimmung in Textform abzuwerben oder einzustellen.

§ 4 Vergütung und Zahlung

4.1 Für eine erfolgreiche Vermittlung schuldet das Unternehmen eine erfolgsbasierte Vermittlungsprovision in Höhe von 18 % des Bruttojahresgehalts des eingestellten Kandidaten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Berechnung werden sämtliche festen und variablen Vergütungsbestandteile berücksichtigt (§ 1 Abs. 3).

4.2 Es fallen keine Einrichtungsgebühren, keine Seat- oder Abonnementkosten an. Die Vergütung wird ausschließlich im Erfolgsfall geschuldet. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Festanstellungen (insbesondere freiberuflichen Tätigkeiten, Werk- oder Beratungsverträgen, befristeten oder projektbezogenen Einsätzen) wird die Provision auf Basis der zu erwartenden Gesamtvergütung für zwölf Monate berechnet.

4.3 Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Vertragsschluss zwischen Unternehmen und Kandidat. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar danach. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät das Unternehmen automatisch in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

4.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang in Textform mitzuteilen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Betreiber anerkannt sind.

4.5 Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt, in geänderter Form oder über Dritte zustande kommt, sofern ein ursächlicher Zusammenhang mit der Vorstellung besteht.

§ 5 Recruiter

5.1 Recruiter werden nur nach Prüfung durch den Betreiber zugelassen. Sie stellen eigenverantwortlich vorqualifizierte Kandidaten über die Plattform vor und sichern zu, jeden Kandidaten persönlich hinsichtlich Qualifikation, Motivation, Gehaltsvorstellung, Verfügbarkeit und Passung geprüft zu haben.

5.2 Recruiter sichern zu, über die erforderliche Einwilligung der vorgestellten Kandidaten zur Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten nach Maßgabe dieser AGB und der Datenschutzerklärung zu verfügen, sowie über die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Angaben.

5.3 Für eine erfolgreiche Vermittlung erhält der Recruiter eine erfolgsabhängige Vergütung. Höhe, Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten ergeben sich aus der gesonderten Recruiter-Vereinbarung, die dem Recruiter im Rahmen seiner Zulassung zur Verfügung gestellt wird.

5.4 Zwischen dem Betreiber und dem Recruiter besteht kein Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis. Der Recruiter ist für die Versteuerung seiner Vergütung selbst verantwortlich.

§ 6 Kandidaten

6.1 Für Kandidaten ist die Vorstellung über die Plattform kostenfrei. Der Betreiber wird ausschließlich durch Unternehmen vergütet.

6.2 Kandidaten bzw. die für sie handelnden Recruiter verpflichten sich, sämtliche Angaben vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß zu machen.

6.3 Personenbezogene Daten werden Unternehmen erst nach ausdrücklicher Einwilligung des Kandidaten offengelegt. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 7 Garantie

7.1 Liefert der Betreiber innerhalb von zwölf (12) Wochen nach Erstellung einer Stelle keinen Kandidaten mit passender oder fachnaher Ausbildung bzw. passendem oder fachnahem Studium, so fällt für diese Stelle keine Erfolgsprovision an.

7.2 Endet das Arbeitsverhältnis eines vermittelten Kandidaten innerhalb von zwölf (12) Wochen ab Arbeitsbeginn aus Gründen, die in der Person oder Leistung des Kandidaten liegen und die das Unternehmen durch geeignete Unterlagen nachvollziehbar belegt, so bemüht sich der Betreiber um eine kostenfreie Nachbesetzung. Die Garantie gilt nicht, wenn die Beendigung dem Unternehmen zuzurechnen ist.

7.3 Das Unternehmen hat den Betreiber über die Beendigung innerhalb von fünf Kalendertagen ab Kündigung oder Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung unter Angabe der Gründe und Vorlage geeigneter Nachweise in Textform zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch aus Abs. 2; die Beweislast für die fristgerechte Unterrichtung trägt das Unternehmen.

§ 8 Haftung

8.1 Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die von einem Kandidaten verursacht werden. Das Unternehmen prüft selbst, ob der Kandidat für die Position geeignet ist, die erforderliche Erfahrung besitzt und über etwaig erforderliche (Arbeits-)Genehmigungen, Nachweise und Dokumente verfügt. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Recruitern und Kandidaten gemachten Angaben und nicht dafür, dass eine Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder überhaupt zustande kommt.

8.2 Im Übrigen haftet der Betreiber unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

§ 9 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

9.1 Das Unternehmen ist verpflichtet, sämtliche über die Plattform überlassenen Informationen über Kandidaten streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Qualifikationen, Lebensläufe, Kontaktdaten und Vergütungsinformationen. Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Einstellung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

9.2 Gibt das Unternehmen vertrauliche Informationen über einen Kandidaten oder die vereinbarten Konditionen unbefugt an Dritte weiter, schuldet es dem Betreiber einen sofort fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20.000,00 € pro Verstoß. Dem Unternehmen bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Betreiber der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 10 Datenschutz

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die PHE-Perm Engineering Ingenieure & Techniker GmbH. Personenbezogene Kandidatendaten werden verschlüsselt gespeichert und nur nach Einwilligung offengelegt. Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie die Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 11 Verfügbarkeit der Plattform

Der Betreiber bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet diese jedoch nicht. Wartungsarbeiten, technische Störungen und Ereignisse höherer Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

§ 12 Änderungen dieser AGB

Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB zu ändern, insbesondere zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen. Über Änderungen wird in Textform informiert; die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Plattform veröffentlicht und gilt für nachfolgende Rechtsbeziehungen.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Auf alle Verträge zwischen dem Betreiber und dem Vertragspartner ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, auch wenn der Vertrag einen internationalen Charakter hat.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Düsseldorf, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

PHE-Perm Engineering Ingenieure & Techniker GmbH

Hüttenstraße 30, 40215 Düsseldorf

Geschäftsführer: Matin Askaryar

Tel.: 0211 158 63 100 · E-Mail: info@phe-perm.de

Stand: August 2026